FAQ
Bekomme ich nach Abschluss der «ready for teaching»-Phase ein Zertifikat, das ausweist, was ich gemacht habe?
Ja, es gibt für die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung. Auf dieser werden die Elemente von «ready for teaching» und der Zeitaufwand für die einzelnen Module dargestellt.
Bekomme ich die Teilnahmebescheinigung, auch wenn ich nur die das Basic-Jahr abgeschlossen habe?
Ja. Dies gilt auch bei einem Ausstieg aus dem Programm.
Kriege ich bei «ready for teaching» am Schluss eine Art Zeugnis? Mit anderen Worten: Werden meine Leistungen beurteilt?
Nein, das Zertifikat «ready for teaching» enthält keine Beurteilung.
Kann ich am Ende von «ready for teaching» von den dafür Zuständigen eine Referenz einholen, die ich bei einer späteren Bewerbung verwenden kann?
Das ist denkbar. Meist sind aber die lokal Zuständigen für die Personalführung in Sachen Referenzen die wertvollsten Ansprechpersonen (Schulleitung, Schulrat SH oder Schulbehörde).
Von welchen Personen werde ich während des «ready for teaching»-Jahres im Unterricht besucht? Auf welche Dinge muss ich dabei achten?
Im Normalfall ist das die verantwortliche Person für die Personalführung vor Ort (meist die Schulleitung, in der Stadt Schaffhausen eine Person des Stadtschulrats, bei wenigen Gemeinden die Schulbehörde) und die Mentoratsperson aus dem Projekt. Ein Besuch der Mitarbeitenden der kantonalen Abteilung Schulentwicklung und Aufsicht ist möglich. Vielleicht besucht auch eine lokale Lehrperson, welche die Götti-/Gottefunktion ausübt nach Absprache mit Ihnen eine Lektion. Die Besuchenden möchten den normalen Unterrichtsalltag sehen. Nur so lässt es sich entwicklungsorientiert arbeiten.
Von wem bekomme ich Unterstützung, wenn sich Erziehungsberechtigte darüber beschweren, dass ich ohne adäquate pädagogische Ausbildung unterrichte?
In erster Linie ist da die lokale Schulführung gefragt (Schulleitung, Schulrat SH oder Schulbehörde). Im Weiteren stehen für Unterstützung auch die Projektleitung «ready for teaching» oder die Mitarbeitenden der kantonalen Abteilung Schulentwicklung und Aufsicht zur Verfügung.
Kann ich mich von Teilen des «ready for teaching»-Programms dispensieren, wenn ich sie nachweislich andernorts schon durchlaufen habe?
Da das Konzept darauf beruht, dass viel ausgetauscht und konkret vorbereitet wird, bleibt die Präsenzpflicht in der Regel bestehen. Seltene Ausnahmen werden mit der Projektleitung geregelt. Die Präsenzpflicht ist auf mindestens 90% definiert.