Pensum
Der Grundsatz gilt, dass weder die Gemeinden noch der Kanton an nicht ausgebildeten Lehrpersonen sparen sollen. Lohnreduktionen aufgrund nicht adäquater Ausbildung wurden seit jeher in die Begleitung dieser Lehrpersonen investiert (Mentorate). Die Schülerinnen und Schüler sollen qualitativ möglichst hochwertigen Unterricht besuchen dürfen.
Unterrichtsstufe | 100% Pensum | Mindestpensum für Entlastungslektionen |
Kindergartenlehrperson | 23 Lektionen à 60 Minuten | ≥ 10 Lektionen |
Primarlehrperson | 31 Lektionen à 45 Minuten | ≥ 12 Lektionen |
Lehrperson der Sekundarstufe l | 30 Lektionen à 45 Minuten | ≥ 12 Lektionen |
«r4t basic»
Beispiel «Pensums-Aufteilung»:
Primarlehrperson mit einem 100% Pensum: 31 Lektionen:
– 26 Lektionen sind an der Schule zu leisten
– 5 Lektionen werden für die Intensivbegleitung «r4t basic» angerechnet
Die angerechneten Lektionen für «R4T basic» werden bei einer Reduktion des Unterrichtspensums entsprechend angepasst.
«r4t plus»
Das Unterrichtspensum soll sorgfältig und in Abstimmung mit der Schulleitung vor Ort sowie den zuständigen Schulinspektorinnen und Schulinspektoren gewählt werden.
Der verpflichtende Besuch des Donnerstag- bzw. Montagnachmittags sowie allfälliger persönlicher Weiterbildungen sollen neben dem Schulalltag möglich bleiben.