
Aufnahmekriterien
Grundvoraussetzung
Zugesicherte Anstellung als Lehrperson im Kanton Schaffhausen per Schuljahresbeginn bzw. auf das 2. Semester hin. Unterrichtspensum: mindestens 40%
Die Anzahl Lektionen für ein 100% Pensum variieren je nach Unterrichtsstufe:
Unterrichtsstufe | 100% Pensum | Mindestpensum für Entlastungslektionen |
Kindergartenlehrperson | 23 Lektionen à 60 Minuten | ≥ 10 Lektionen |
Primarlehrperson | 31 Lektionen à 45 Minuten | ≥ 12 Lektionen |
Lehrperson der Sekundarstufe l | 30 Lektionen à 45 Minuten | ≥ 12 Lektionen |
Zulassungskriterien
Die Kriterien sind von den Schulleitungen zu prüfen, die für den Anstellungsprozess zuständig sind. Abweichungen sind in jedem Fall vor einer Zusage für die Stelle und somit einer Teilnahme am Programm r4t mit den zuständigen Schulinspektorinnen und Schulinspektoren zu besprechen.
- Mindestalter: 27 Jahre bei Stellenantritt
- Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern
- Berufserfahrung im Umfang von mindestens drei Jahren (mindestens total 200%)
- Maturität oder Fachmaturität
- Einwandfreier Leumund: aktueller Privatauszug- und Sonderprivatauszug,
resp. erweitertes Führungszeugnis für in Deutschland lebende Personen (zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als 2 Monate). Dies wird im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Gemeinden und Kanton geklärt. - Gute Deutschkenntnisse (Minimum C1)
- Französisch- und/oder Englischkenntnisse, Niveau B2
Eine Zulassung «sur Dossier» ist in Einzelfällen möglich und obliegt der Dienststelle Primar- und Sekundarstufe I.