Besoldung und Anstellung während der Intensivbegleitung und nach erfolgreichem Abschluss
r4t basic
Gemäss § 17 und Anhang 1 der Verordnung über die Arbeitsverhältnisse der Lehrpersonen an den öffentlichen Schulen (Lehrerverordnung; SHR 410.401) werden Lehrpersonen ohne Lehrdiplom mit einem Besoldungsansatz von 80% der jeweiligen Stufe entlöhnt.
Den Teilnehmenden wird ein lektionenweise beziehbarer bezahlter Urlaub gewährt. Die Anzahl ist vom Pensum abhängig und beträgt bei einem 100%-Pensum 5 Jahreslektionen. Die Lehrpersonen haben eine auf ein Jahr befristete Anstellung.
r4t plus und Phase der individuellen Weiterbildung
Gemäss § 17 und Anhang 1 der Verordnung über die Arbeitsverhältnisse der Lehrpersonen an den öffentlichen Schulen (Lehrerverordnung; SHR 410.401) werden Lehrpersonen im zweiten Jahr der kantonalen Intensivbegleitung mit einem Besoldungsansatz von 85% der jeweiligen Stufe entlöhnt.
Die Teilnehmenden verbleiben bei diesem Ansatz auch während der Phase der individuellen Weiterbildung. Die Lehrpersonen haben eine auf ein Jahr befristeten Anstellung, die jeweils auf ein weiteres Jahr verlängert wird.
Nach erfolgreichem Abschluss der Intensivbegleitung
Gemäss § 17 und Anhang 1 der Verordnung über die Arbeitsverhältnisse der Lehrpersonen an den öffentlichen Schulen (Lehrerverordnung; SHR 410.401) werden Lehrpersonen nach erfolgreichem Abschluss der kantonalen Intensivbegleitung mit einem Besoldungsansatz von 90% der jeweiligen Stufe entlöhnt. Sie erhalten die Möglichkeit zur unbefristeten Anstellung im Kanton Schaffhausen.